Zu Inhalt springen

Rips, Profilabstand 5 mm, LIGHT Schwerentflammbar

von Beckland

Schwerentflammbare Eingangsmatten für den Innenbereich

Schwerentflammbare - Aluminium - Eingangsmatten für die aufliegende Verlegung im Innenbereich. Die gesammte Eingangsmatte wurde vom Materialprüfungsamt NRW DIN EN 13501-1 Bfl S1 eingestuft, nicht nur der Nutzbelag! Aufrollbar durch Edelstahl-Verbindungsseile. Nutzbelag Rips: ca. 40% Polyamid ca. 60% Kaschmir-Ziegenhaar. Der Nutzbelag ist vollflächig mit Kontaktklebstoff verklebt. Trittschalldämmung durch TPE Gummiprofil an der Unterseite.

SKU 321060 | all-r-2305-cfl
Farbe: Anthrazit
Geeignet für: Innenbereich
Höhe: 23 mm
Preis €450,00 - Preis €450,00
Preis
€450,00
€450,00 - €450,00
Aktueller Preis €450,00

€/ qm

Netto-Preis zzg. MwSt.

Nutzbelag Rips: ca. 40% Polyamid ca. 60% Kaschmir-Ziegenhaar. Der Nutzbelag ist vollflächig mit Kontaktklebstoff verklebt. Trittschalldämmung durch TPE Gummiprofil an der Unterseite.

Durch den textielen Nutzbelag, sind die Eingangsmatten für dein Innenbereich konzipiert. Die schwerentflammbare Eingangsmatte empfiehlt sich für alle Arten von öffendlichen Gebäuden.

Ab einem Warenwert von 400,-€ verschicken wir Ihre Ware, in Deutschland und ohne Inseln, frei Haus. Unter 400,-€ Warenwert fallen für Pakete bis 29 kg oder 145 cm länge, 15,00€ Versandpauschale an. Bei über 29 kg oder größer als 145 cm, fällt eine Speditionspauschale von 35,-€ an.

Farben der Cfl-Eingangsmatten

Braun

Riviera, Erdbere

Anthrazit

Beige

Schiefer, Orange

Grau

Große Farbauswahl bei schwerentflammbarem Nutzbelag!

Große Farbauswahl bei schwerentflammbarem Nutzbelag!

Der Schutz vor Schäden durch Brand und Brandfolgen ist das erklärte Ziel des modernen Brandschutzes. Im vorbeugenden, baulichen Brandschutz bieten wir mit unserem schwerentflammbaren Eingangsmatten eine einfache und wirksame Möglichkeit die Brandlast zu reduzieren. In Gebäuden mit Aufenthaltsräumen müssen die notwendigen Flure und Gänge mit
schwerentflammbaren Bodenbelägen, dazu gehören auch Eingangsmatten und Sauberlaufteppiche, ausgestattet sein. (§35, Absatz 3, 5, Satz 3 Musterbauordnung, 8. Nov. 2008)